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Profil / Vereinbarung für Transportunternehmen

4. Kosten und Abrechnung der Leistungen

4.1. Kosten der Leistungen des Lieferanten

4.1.1. Den Preis der Dienstleistung muss der Lieferant auf sein Konto einzahlen.

4.1.2. Der Lieferant ist berechtigt, die Kosten der Transferleistungen und die Bedingungen für die Bereitstellung der Transferleistungen ohne vorherige Ankündigung bei Intui zu ändern. Alle Änderungen der Kosten und/oder Bedingungen für die Erbringung der Transferleistungen müssen gemäß dieser Vereinbarung durchgeführt werden.
Kosten und Bedingungen für die Bereitstellung von Buchungen und bestätigten Bestellungen. Der Lieferant hat kein Recht, Preise und Bedingungen zu ändern. Ausnahmen sind Fälle, in denen der Kunde der Initiator von Änderungen an der Bestellung ist.

4.1.3. Der Lieferant hat das Recht, in den nachstehenden Fällen Schadenersatz oder Geldbußen von Kunden zu verlangen

- der Transferservice wurde nicht durchgeführt, weil der Kunde nicht am Transferpunkt erschien ( Nichterscheinen bei der Ankunft; Nichterscheinen bei der Abreise ), muss Intui dem Lieferanten die fälligen Strafen in der unten angegebenen Höhe zahlen.

a) Bei Bestellungen, die im Rahmen des N1-Programms zu zahlen sind, ist der Nettobetrag der Bestellung zu zahlen;

b) Bei Bestellungen, die im Rahmen des N2-Programms zu zahlen sind, darf der Strafsatz nicht mehr als 10 % der Nettokosten der Bestellung betragen.

- Die Bestellung wurde vom Kunden später als am Tag der Buchungsbestätigung für die Überweisung gemäß den vom Lieferanten am Tag der Buchung im Lieferantenkonto festgelegten Fristen storniert und der Lieferant erhebt vom Kunden eine Strafe für die verspätete Stornierung, die vom Lieferanten auf dem Konto des Lieferanten festgelegt wurde und am Tag der Erstellung der Buchung wirksam (anwendbar) ist. Intui ist verpflichtet, dem Lieferanten die fälligen Strafen in der unten angegebenen Höhe zu zahlen:

a) für Bestellungen, die im Rahmen des N1-Systems zu zahlen sind, der Strafzinssatz, den der Lieferant auf dem Lieferantenkonto eingerichtet hat und der am Tag der Erstellung der Buchung gültig (anwendbar) ist

b) Bei Bestellungen, die im Rahmen des N2-Programms zu zahlen sind, darf der Strafsatz nicht mehr als 10 % der Nettokosten der Bestellung betragen.

Die Bedingungen und Zeitpunkte der Zahlungen sind in Anhang 1 dieser Vereinbarung festgelegt.