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Profil / Vereinbarung für Transportunternehmen

4.2. Die Kosten für die Dienstleistungen von Intui

4.2.1. Gebühr (Provision) von Intui.

Die Intui-Servicegebühr wird für die Ausführung einer von Intui veranlassten Bestellung für den Kunden erhoben.

Die Höhe der Intui-Gebühr ist im Konto des Lieferanten angegeben. Die Höhe der Intui-Gebühr wird anhand der Kosten der Transferdienste berechnet. Intui legt die Höhe der Gebühr (Provision) unabhängig fest. Informationen zur Höhe der Intui-Gebühr sind im Konto des Lieferanten verfügbar. Die Höhe der Intui-Gebühr für jede Bestellung ist in den Dokumenten zum Umlauf bezüglich Bestellung/Bestätigung/Buchung und anderen gemäß den Bestimmungen zwischen Intui und dem Lieferanten angegeben.

4.2.2. Der Lieferant ernennt hiermit Intui zum Zahlungsagenten mit eingeschränkter Zahlungsvollmacht ausschließlich zum Zweck der Annahme der Überweisungsdienstgebühren von den Kunden.

4.2.3. Die Währung für die Abrechnung (Lastschrift) und die Verrechnung zwischen den Parteien erfolgt in Euro.
Die Bedingungen und Zeitpunkte der Zahlungen sind in Anhang 1 dieser Vereinbarung festgelegt.

4.2.4. Falls innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Durchführung der Übertragung keine Ansprüche des Lieferanten aus der Ausführung hiervon geltend gemacht werden, gelten die von Intui gemäß dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen als vom Lieferanten akzeptiert.
Nach Ablauf der angegebenen Frist ist der Lieferant nicht berechtigt, gegenüber Intui Ansprüche im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag geltend zu machen.

4.2.5. Während der Laufzeit der Vereinbarung zwischen Intui und dem Lieferanten besteht keine Verpflichtung, die hiermit vorgesehenen Abnahmebescheinigungen für Dienstleistungen zu unterzeichnen. Intui stellt dem Lieferanten keine Zahlungsrechnungen, Rechnungen für die erbrachten Dienstleistungen oder formelle Abnahmedokumente aus.

Das Dokument, das alle Informationen zu den Transaktionen im Zusammenhang mit der Ausführung hiervon für den angegebenen Zeitraum enthält und von einer der Vertragsparteien gemäß den Vertragsbedingungen zwischen Intui und dem Lieferanten in elektronischer Form erstellt wird, gilt als Bericht von Intui für diesen Zeitraum.

Intui ist nicht verpflichtet, dem Lieferanten den schriftlichen Bericht und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Leistungen (Leistungsabnahmeprotokoll) auszuhändigen.

Die oben genannte Verpflichtung kann auf schriftliche Anfrage des Lieferanten erfüllt werden.

4.3. Intuis Bewertungsservice-Gebühr

4.3.1. Der Betrag der Registrierungs- und Überprüfungsservicekosten ist auf der Rechnung angegeben. Pro ID wird eine einmalige Gebühr erhoben.

4.3.2. Nicht erstattungsfähige Richtlinie. Der Lieferant versteht und stimmt zu, dass er verpflichtet ist, Intui die Kosten für den Registrierungs- und Überprüfungsservice für eine Bewerbung über die Intui-Kontoplattform zu zahlen. Im Falle einer erfolglosen Registrierung und Überprüfung versteht und stimmt der Lieferant zu, dass die Kosten für den Registrierungs- und Überprüfungsservice nicht erstattungsfähig sind.

4.3.3. Bezüglich der vom Lieferanten für die Überprüfung bezahlten Gebühren hat der Lieferant Anspruch auf eine Rückerstattung im gesetzlich zulässigen Umfang, wenn wir die betreffende Dienstleistung nicht gemäß der Vereinbarung erbringen.