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Profil / Vereinbarung für Transportunternehmen

12. Höhere Gewalt

12.1. Die Parteien haften nicht für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn nach Unterzeichnung dieses Vertrags ein Fall höherer Gewalt eintritt, wie z. B. Überschwemmung, Feuer, Erdbeben und andere Naturphänomene sowie Krieg, Blockade, Verbote der Behörden (Import- oder Exportverbot, Devisenbeschränkungen usw.), Regierungshandlungen, Streiks, Revolutionen usw.

12.2. Unter den in Absatz 10.1 dieser Vereinbarung genannten Umständen muss jede Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber informieren. Die Mitteilung muss Informationen über die Art der Umstände sowie offizielle Dokumente enthalten, die das Vorliegen dieser Umstände belegen und, wenn möglich, eine Einschätzung ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens und seiner Verpflichtungen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung enthalten.

12.3. Wenn ein Unternehmen die in Absatz 10.2 dieser Vereinbarung genannte Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig sendet, ist es verpflichtet, die der anderen Partei entstandenen Verluste zu ersetzen.

12.4. Wenn die in Absatz 10.1 dieser Vereinbarung genannten Umstände eintreten, muss die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens gemäß dieser Bedingung proportional zu der Zeit verlängert werden, während der diese Umstände und ihre Folgen bestehen, mit Ausnahme der Verpflichtungen des Lieferanten in Bezug auf den Transferdienst gegenüber dem Kunden.

12.5. Die Parteien unternehmen alle möglichen Anstrengungen, um ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nachzukommen. Sollten die in Absatz 10.1 dieser Vereinbarung genannten Umstände eintreten, erfolgen die Bestellung, der Zeitpunkt und das Ergebnis der Erbringung der Transferleistung durch den Lieferanten an den Kunden gemäß den Bestimmungen.

12.6. Wenn die in Absatz 6.1 dieser Vereinbarung genannten Umstände und ihre Auswirkungen länger als zwei Monate andauern, werden die Unternehmen weitere Verhandlungen führen, um akzeptable alternative Wege zur Erfüllung dieser Vereinbarung zu finden.

13. Anschrift

Intui

EASYUPTUR LLP (UK) Nr. OC367717 gegründet am 01.09.2011

Rechtsadresse: Eastcastle House 27/28 Eastcastle Street London W1W 8DH, UK


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