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Profil / Vereinbarung für Transportunternehmen

2. Allgemeines

2.1. Die Lieferantenservicegebühr und der Bestellpreis werden vom Lieferanten festgelegt und der Lieferant gibt diesen Preis (die Gebühr) im Lieferantenkonto an oder stellt ihn über die API sowie in allen relevanten Dokumenten im Zusammenhang mit der Bestellung gemäß den Bestimmungen zur Verfügung.
2.2. Der Lieferant ist berechtigt, jedes Zahlungssystem oder beide zu verwenden. Der Lieferant zeigt seine Zustimmung, indem er es mit dem „Häkchen“ im Lieferantenkonto akzeptiert oder die gedruckte Kopie der Allgemeinen Vereinbarung unterzeichnet.
2.3.Der Lieferant ernennt Intui zum Zahlstellenvertreter mit beschränkter Befugnis, und zwar ausschließlich für den Erhalt der Transferservicegebühr vom Kunden sowie anderer Zahlungen zugunsten des Lieferanten und auch Zahlungen im Zusammenhang mit der Erbringung und/oder Nichterbringung unsachgemäßer Leistungen gemäß den Vertragsbedingungen vom Lieferanten zugunsten des Kunden.
2.4. Falls die Transferleistung für den/die Kunden aus Verschulden des Lieferanten nicht erbracht wurde, gilt die Intui-Leistung gegenüber dem (im Hinblick auf den) Lieferanten als erfüllt.
2.5 Wenn der Lieferant gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, eine Strafe zu zahlen und/oder Schadenersatz zu leisten, erstattet der Lieferant Intui den Rückerstattungsbetrag dem Kunden und/oder den Passagieren innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats. Intui ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen dem Kunden gemäß der Vereinbarung geschuldeten Betrag von einem dem Lieferanten geschuldeten Betrag abzuziehen.
2.6. Intui ist berechtigt, vom Lieferanten Schadensersatz zu verlangen. Der Lieferant hat dem/den Kunden die entsprechenden zu entschädigenden Beträge vor dem in Absatz 2.7 dieses Anhangs genannten Datum zu überweisen.

2.7. Sämtliche Entschädigungen und Strafgelder, die Intui vom Lieferanten zugunsten des Kunden erhält, werden von Intui an den Kunden weitergeleitet.

2.8. Falls der Kunde und/oder die Kunden gegenüber dem Lieferanten verpflichtet sind, Entschädigungen zu zahlen und/oder Strafen zu erstatten, überweist Intui dem Lieferanten gemäß der Vereinbarung innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats den Betrag, der der Entschädigung und/oder Zahlung von Strafen entspricht.

2.9. Zahlungen zwischen den Unternehmen im Rahmen dieser Bedingungen erfolgen in Euro.

2.10. Falls der Kunde/Lieferant eine offene Forderung in Bezug auf die Bestellung hat, ist Intui berechtigt, die Zahlung bis zur nächsten Abrechnungsperiode aufzuschieben.

2.11. Wenn Intui von Kunden Ansprüche auf mehrere oder mehr Bestellungen erhält, die vom Lieferanten nicht ausgeführt wurden,
- Intui hat das Recht, den Betrag vom Zahlungssaldo des Lieferanten als Sicherheitsleistung abzuziehen
- Der Betrag der Kaution wird für gedeckte Strafen verwendet, wenn sie vom Lieferanten an den Kunden gezahlt werden müssen
- Der Restbetrag der Kaution muss von Intui an den Zahlungssaldo-Lieferanten zurückgezahlt werden.

2.12. Der Lieferant ist verpflichtet, seine geschäftliche Debitkarte auf dem Untervertreterkonto zu registrieren.