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Profil / Vereinbarung für Transportunternehmen

2.7. Lösung von Kundenbeschwerden.


1. Antwort des Lieferanten . Der Lieferant ist verpflichtet, die Beschwerde des Kunden innerhalb von 48 Stunden zu prüfen und zu beantworten .
Im Falle der Weiterverfolgung eines Anspruchs und des Eingangs von Anspruchsanfragen und/oder Antworten des Lieferanten ist der Lieferant verpflichtet, Intui alle Informationen über den Vorfall innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der Intui-Anfrage an die E-Mail-Adresse des Lieferanten bereitzustellen.

2. Beweise .
Wenn der Passagier nicht zum Boarding erscheint, ist der Lieferant verpflichtet, Intui innerhalb von 24 Stunden ab der Abholzeit gemäß der bestätigten Bestellung über das Nichterscheinen zu informieren.

UND

- die folgenden Nachweise zu erbringen und vorzulegen, dass der Fahrer pünktlich zur Abholung des Kunden eingetroffen ist:

A) Registrierung mittels GPS-Tracking: Der GPS-Tracking-Bericht muss Zeitstempel vor der Ankunft des Fahrzeugs am Treffpunkt/Abholort und 10 Minuten nach dem Ende der Abholung/Fahrzeugeinschiffung enthalten ( obligatorisch ).
UND
B) Das Foto des Fahrers am Treffpunkt im Hintergrund von Objekten, die mit dem Treffpunkt identifiziert werden können, wie z. B. ein Schild mit dem Namen und / oder der Adresse des Hotels / Gebäudes; Ankunftstafeln von Flügen mit dem angegebenen Flug, mit dem der Kunde ankommt. Das Foto vom Treffpunkt/Abholort darf frühestens in der letzten Minute der Abhol-/Fahrzeugeinstiegszeit aufgenommen werden.
ODER
C) Kontaktverlauf zwischen dem Fahrer und dem Kunden zwischen der geplanten Besprechungszeit und der Abfahrtszeit des Fahrers vom in der Bestellung angegebenen Treffpunkt.
Ein Anruf beim Kunden, in dem mitgeteilt wird, dass der Fahrer den Treffpunkt/Abholort verlässt, weil sich kein Passagier am Treffpunkt/Abholort befindet, sollte frühestens in der letzten Minute der Abhol-/Fahrzeugeinstiegszeit erfolgen.

Verantwortung des Lieferanten.
- Wenn der Lieferant keinen Nachweis erbringt , wird dies als „Übertragung fehlgeschlagen“ oder als Durchführung eines nicht ordnungsgemäßen Übertragungsdienstes gewertet und der Lieferant zahlt je nach Sachlage eine Strafe.

- Wenn der Lieferant nicht rechtzeitig antwortet, wird dies als „Übertragung fehlgeschlagen“ oder als Durchführung eines nicht ordnungsgemäßen Übertragungsdienstes gewertet und der Lieferant zahlt je nach Sachlage eine Strafe.